Lfd. Lohn- u. Gehaltsabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist längst ein automatisierter Vorgang geworden.
Die Frage, die sich ein Unternehmen heute zu stellen hat, ist, wie rationell die monatliche Abrechnung laufen soll.
Wichtig zu einer korrekten Abrechnung ist zum Einen die richtige Dateneingabe (Stunden, Stamm- oder Änderungsdaten),
zum anderen ein stabiles und bewährtes Abrechnungssystem, das sämtliche steuer- und sozialversicherungsrelevanten
Fakten berücksichtigt.
Will das Unternehmen darüber hinaus noch Kosten sparen, ist die einzige Alternative die Zusammenarbeit mit TBS.
Das Lohnprogramm von TBS unterstützt alle nach deutschem Steuer- und Sozialversicherungsrecht mögliche Abrechnungsfälle:
- Aushilfslohnabrechnung
- Zukunfts-/Direktversicherung
- Vermögensbildungsgesetz
- Sachbezugsabrechnung
- Pauschalversteuerung von Fahrgeld und Essensmarken
- Berechnung sonstiger Bezüge
- Kostenstellenabrechnung
- Nettolohnabrechnung
- Kurzarbeiterabrechnung mit Listen für das Arbeitsamt
- Heimarbeiterabrechnung; die an die Heimarbeiter zu gewährenden Zuschläge
- Unkosten-, Krankheits-, Urlaubs- und Feiertagszuschläge werden automatisch ermittelt
- Kostenstellenabrechnung
- Kostenträgerabrechnung
- Durchschnittslohnberechnung
- Abfindung / Jubiläumsgeld nach 1/5-tel Regelung
- Altersteilzeit
- Baulohn
Sie sparen deshalb, weil Sie nicht über Dritte (z.B. Steuerberater) gehen, sondern direkt über ein Rechenzentrum abrechnen.
In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, daß wir keine Steuerberatung vornehmen, weswegen Sie aber keinesfalls
auf die gewohnten Auswertungen verzichten müssen.
tegernseer beratungs-service
und rechenzentrum gmbh
Birkerfeld 15, 83627 Warngau
Telefon: 08024/474489-0
Telefax: 08024/47448944
E-mail: beratung@tbs.de